WARUM SIND WIR KEINE BIO-IMKEREI?

Imkerei MühlhäuserDie Frage, warum wir keine Bio-Imkerei sind, haben wir uns selbst schon öfter gestellt und auch von vielen Kunden stellen lassen. Wir kamen immer wieder auf die gleiche Antwort – es ist doch eigentlich Bio, so wie wir Imkern, nur ohne Zertifizierung.

In den letzten Jahren haben sich viele Imkereien Bio zertifizieren lassen. Im Vergleich zu unserer konventionellen Imkerei können Bio Imkereien einen höheren Absatzpreis für Ihren Honig erzielen, was sie wiederum in die Zertifizierung, regelmäßige Kontrollen und Verbandsmitgliedschaften investieren müssen.

Wir sind der Meinung, dass für unsere Imkerei eine Biozertifizierung nicht zwingend notwendig ist. Wir Imkern konventionell größtenteils nach der gleichen bzw. ähnlichen Richtlinie und Erzeugen mindestens genauso guten Honig wie eine Bio – Imkerei.

 

Ein Beispiel:

Ein Volk mit Biobienen und ein Volk mit konventionellen Bienen stehen am gleichen Standort nebeneinander. Das bedeutet die Bienen haben dieselben Trachtquellen, denselben Flugradius und dasselbe Umfeld. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass beide Bienenvölker denselben Nektar sammeln und daraus denselben Honig bereiten.  Worauf wir als Imker nun achten ist, dass wir uns an die Richtlinien halten, wie zum Beispiel keine fremden Stoffe ins Volk zu geben, den Honig schonend aus den Waben zu gewinnen und auch danach schonend verarbeiten und auf die Entwicklung und Gesundhaltung der Bienen achten.

Hierfür benötigen wir kein Bio-Zertifikat, da für uns das Wohl der Bienen und die Gesundhaltung stehts an oberster Stelle steht und selbstverständlich ist.

Nachfolgend haben wir einige wichtige Vorgaben aus der Verordnung der EG-ÖKO für Biobetriebe herausgesucht. Viele dieser Vorgaben erfüllen wir in unserer Imkerei, ohne eine Zertifizierung hierfür zu besitzen.

 

Spezifische Anforderungen und Unterbringungsvorschriften für Bienen (Art.13)

(1) Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass im Umkreis von drei Kilometern um den Standort Nektar- und Pollentrachten im Wesentlichen aus ökologischen/biologischen Kulturen und/oder Wildpflanzen und/oder Kulturen bestehen, die nach Methoden mit geringer Umweltauswirkung behandelt werden, die denen im Sinne von Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates (12) oder von Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1257/ 1999 des Rates (13) gleichwertig sind und die die ökologische/ biologische Qualität der Imkereierzeugnisse nicht beeinträchtigen können. […]

Unsere Bienenvölker stehen Stadtrand nah. Dort sind die Einflüsse durch agrarchemische Pflanzenschutzmaßnahmen so minimal wie nur möglich. Zudem gibt es mitunter in Baden-Württemberg und im Biosphärengebiet klare Vorgaben hierzu.

(2) Die Mitgliedstaaten können Regionen oder Gebiete ausweisen, in denen die Bienenhaltung nach den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion nicht praktikabel ist.

Als gentechnikfreie Region hat Baden-Württemberg keine Gebiete, die so ausgewiesen sind.

(3) Die Beuten müssen grundsätzlich aus natürlichen Materialien bestehen, bei denen keine Gefahr besteht, dass Umwelt oder Imkereierzeugnisse kontaminiert werden.

 

Alle unsere Beuten sind ausschließlich aus Holz und mit umweltfreundlichen Farben auf Basis von Leinöl angestrichen, um sie gegen Verwitterung zu schützen.

(4) Bienenwachs für neue Mittelwände muss aus ökologischen/biologischen Produktionseinheiten stammen.

Unser Wachs ist rückstandsfrei und wird größtenteils aus eigenem Wachskreislauf wieder verwendet.

(5) Unbeschadet von Artikel 25 dürfen in den Bienenstöcken nur natürliche Produkte wie Propolis, Wachs und Pflanzenöle verwendet werden.

In diesem Artikel geht es um die Einbringung von Tierarzneimitteln. Wir benutzen nur zugelassene organische Säuren, die dem Tierarzneimittelgesetz entsprechen. Die organische Säure wird verwendet, um die Bienenvölker gegen Parasiten zu behandeln, die ansonsten die Völker auch ausrotten können.

(6) Während der Honiggewinnung ist die Verwendung chemisch-synthetischer Repellents untersagt.

Die Verwendung kommt bei uns nicht in Frage.

(7) Waben, die Brut enthalten, dürfen nicht zur Honiggewinnung verwendet werden.

Diese Vorgaben entsprechen der Honigverordnung, an die sich jeder Imker halten muss. Zudem verwenden wir andere Wabengrößen zur Honig Gewinnung und schließen damit aus, dass eine ehemals bebrütete Wabe zur Honiggewinnung eingesetzt werden kann.

 

Spezifische Vorschriften für die Krankheitsvorsorge und die tierärztliche Behandlung bei der Bienenhaltung (Art. 25)

(1) Um Rahmen, Bienenstöcke und Waben insbesondere vor Schädlingen zu schützen, dürfen nur Rodentizide (die nur in Fallen verwendet werden dürfen) und geeignete Mittel gemäß Anhang II verwendet werden.

Rodentiziden sind Bekämpfungsmittel gegen Nagetiere, die bei uns nicht zum Einsatz kommen.

(3) Männliche Brut darf nur vernichtet werden, um den Befall mit Varroa destructor einzudämmen.

Drohnenbrutschneiden wenden wir konsequent an zur Varroareduktion in der Schwarmzeit.

(5) In der ökologischen/biologischen Bienenhaltung sind Tierarzneimittel gestattet, sofern die jeweilige Verwendung in dem betreffenden Mitgliedstaat nach den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften oder den auf Basis des Gemeinschaftsrechts erlassenen nationalen Vorschriften zugelassen ist.

In Deutschland sind nur zur Behandlung von Varroa Medikamente in der Imkerei zugelassen. Nach Vorgaben des Arzneimittelgesetz verwenden wir nur organische Säuren.

(6) Bei Befall mit Varroa destructor dürfen Ameisensäure, Milchsäure, Essigsäure und Oxalsäure sowie Menthol, Thymol, Eukalyptol oder Kampfer verwendet werden.

In Deutschland gibt es nur zugelassene Präparate, die hier aufgeführt sind. Die Anwendung erfolgt wie im Bekämpfungskonzept des Landes Baden-Württemberg beschrieben.